Article in German from “Der Spiegel”
20181006 Der Spiegel 41_NotfallsIn the News: Deletion of Grünbaum Works from Lost Art Database Shows Again How German Government Has Lost Its Way on Nazi-Looted Art
In the News: Gruenbaum Heirs Take on an Art Foundation That Rights Nazi Wrongs
The German Lost Art Foundation operates a database of art likely looted by the Nazis, a list that has earned plaudits for helping to return works taken from Jews during the Holocaust.
But now the foundation is being criticized for removing from public view 63 works by the Austrian Expressionist Egon Schiele, as a result of lobbying by several dealers who specialize in the artist. The dealers contend the works in question were never stolen.
The removal — a rare step — is being challenged by the heirs of a popular Viennese cabaret performer, Fritz Grünbaum, whose sizable art collection, including 81 Schieles, was inventoried by Nazi agents in 1938 after he had been sent to a concentration camp where he died.
20180827 Jewish Heirs Take on an Art Foundation That Rights Nazi Wrongs - The New York Times
Looted art remains in US Museum / Naziraubkunst bleibt in US Museum
In the end of July 2018, the final court decision was issued according to which two Cranach paintings stolen by Nazis for the Hermann-Göring-Collection remain in the American Norton Simon Museum and do not have to be returned to the heirs of the Dutch Goudstikker family.
In his lecture from 2015, Ray Dowd – the lawyer of Fritz Grünbaum’s heirs – deals with the problems that victims´ families can expect when making demands on American museums.
Ende Juli 2018 erging die finale Gerichtsentscheidung, wonach – von Nazis für die Sammlung Göring geraubte – zwei Cranach Bilder im amerikanischen Norton Simon Museum verbleiben und nicht an die Erben der holländischen Familie Goudstikker restituiert werden müssen.
In seinem Vortrag aus dem Jahre 2015 beschäftigt sich Ray Dowd – der Anwalt der Erben von Fritz Grünbaum – mit den zu erwartenden Problemen der Opferfamilien bei Forderungen an amerikanischen Museen.
Judge Orders Nazi-Looted Paintings to Be Sent to Auction House
Judge Ramos has ordered to turn over the two paintings looted by Nazis from Fritz Grünbaum to Christie´s Auction house and upbraided the dealer Richard Nagy for infringing on the property rights of the heirs.
309 - Notice of Entry - SJPress Clipping: Judge Orders Two Nazi-Looted Artworks To Be Returned To Heirs Of Holocaust Victim
Press Clipping: New York Law Journal
Front page on April 25th, 2018:
Battle Continues as Heirs Seek to Auction Nazi-Looted Paintings
20180425_NYLJ_Battle ContinuesDas Urteil zur Rückgabe zweier Schielegemälde auf Deutsch
Pressespiegel: Schiele-Bilder müssen zurückgegeben werden
Ein Artikel von Hannes Stein für “WELT am Sonntag”
20180417_ Welt_Schiele-Bilder müssen zurückgegeben werdenBis heute hängen im Leopoldmuseum und in der Albertina mindestens zehn Schiele-Bilder, die aus Grünbaums Sammlung stammen. Der Staat Österreich weigert sich hartnäckig, sie herauszurücken – jetzt könnte es für ihn juristisch schwierig werden…
…Der österreichische Erbenvertreter Herbert Gruber gab unterdessen zu Protokoll: „Ich bin unendlich traurig, dass nunmehr 80 Jahre nach dem Anschluss die Republik Österreich noch immer von Raubkunst aus der Sammlung Fritz Grünbaum profitiert. Die Erben von Fritz Grünbaum beanspruchen die Aushändigung der geraubten Kunstwerke. Das Gedenkjahr der Republik muss Anlass für Reflexion, aber auch für Sühne sein. Der österreichische Staatsvertrag verpflichtet zur Rückgabe der geraubten Werke.“ Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.
Zwei Schiele-Gemälde werden an die Erben von Fritz Grünbaum ausgehändigt
New York, NY – Wien – In einer bahnbrechenden Entscheidung durch Richter Charles E. Ramos wurden die Werke Egon Schieles “Frau mit schwarzer Schürze“ und „Frau, das Gesicht verbergend“ den Erben des Holocaust-Opfers Fritz Grünbaum zugesprochen. Der Fall „ Reif vs. Nagy“ beschäftigt die New Yorker Gerichte seit November 2015, als der Anwalt Raymond Dowd die Rückgabe der Kunstwerke an Grünbaums Erben forderte, nachdem sie am Stand des Galeristen Richard Nagy auf der Kunstmesse „Salon Art + Design Show“ in der Park Avenue Armory in New York City entdeckt wurden.
“Dies ist ein wichtiger Sieg in dem wahrscheinlich wichtigsten Kunstfall des späten 20. Jahrhunderts”, sagte Rechtsanwalt Raymond Dowd, Partner bei Dunnington, Bartholow & Miller LLP. “Es ist ein Sieg für die Opfer des Holocaust, ihre Familien und all jene, die gekämpft und gestorben sind, um die Übel des Nationalsozialismus zu beseitigen.”
Fritz Grünbaum, gestorben am 14. Januar 1941 im KZ Dachau, war ein österreichischer Kabarettist, Operetten- und Schlagerautor, Regisseur, Schauspieler und Conférencier. Seine umfangreiche Kunstsammlung von insgesamt 450 Stücken, von denen 80 Schiele-Kunstwerke waren, wurde vollständig durch das Naziregime geraubt.
“Heute hat meine Familie einen Teil ihrer Geschichte zurückerobert, der vom Nazi-Regime gestohlen wurde. Wir sind überglücklich und dankbar, dass Richter Ramos uns geholfen hat, das Erbe von Fritz Grünbaum zu schützen, der außergewöhnlichen Mut und Talent gezeigt hat und die moralische und rechtliche Bedeutung der Rückgabe von NS-Raubkunst an seine rechtmäßigen Erben erkannte “, sagte Timothy Reif , Testamentsvollstrecker und Erbe Grünbaums. “Diese Gemälde helfen uns, uns an das Leben derer, die wir lieben, zu erinnern und zu ehren und uns zu helfen, die jüdische Kultur zu bewahren, die die Nazis so sehr zu zerstören versuchten.”
Grünbaums Kunstsammlung erregte 1998 internationale Schlagzeilen, als der New Yorker Bezirksstaatsanwalt Robert M. Morgenthau Egon Schieles „Tote Stadt III“ – bis heute im Besitz des Leopoldmuseums -beschlagnahmte. Die Beschlagnahmung und das nachfolgende Verfahren führte zu einer tiefen Auseinandersetzung darüber, wie Österreich und andere europäische Staaten Ansprüche auf Raubzüge von Holocaust-Opfern bearbeiten.
Bis heute weigert sich der österreichische Staat, den Anträgen auf Restitution der jedenfalls 10 Werke aus der Sammlung Grünbaum, unter anderem „Tote Stadt III“ (Leopoldmuseum) und „Sitzender weiblicher Rückenakt mit rotem Rock“ (Albertina), stattzugeben.
„Ich bin unendlich traurig, dass nunmehr 80 Jahre nach dem Anschluss die Republik Österreich noch immer von Raubkunst aus der Sammlung Fritz Grünbaum profitiert.“, sagt der österreichische Erbenvertreter Herbert Gruber, „Die Erben von Fritz Grünbaum beanspruchen die Aushändigung der geraubten Kunstwerke. Das Gedenkjahr der Republik muss Anlass für Reflexion, aber auch für Sühne sein. Der österreichische Staatsvertrag verpflichtet zur Rückgabe der geraubten Werke.”
Den Originaltext des Urteils sowie die amerikanische Presseaussendung finden Sie unter: https://www.collectiongruenbaum.com/2018/04/07/descendants-of-holocaust-victim-win-monumental-nazi-looted-art-case
Die deutsche Übersetzung des Urteils finden sie hier
Der österreichische Erbenvertreter Herbert Gruber steht für Interviews unter +43(1)513-40-84 zur Verfügung.
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