Am 01.11. erschien eine Presseaussendung des Leopold Museum:
Leopold Museum-Privatstiftung (ver)wehrt sich gegen Raubkunst-Vorwürfe
Darin behauptet das Museum, die Restitutionsforschung des BMUKK hätte eindeutig festgestellt, das die Sammlung Grünbaum nicht als Raubkunst zu bezeichnen sei.
Dies ist die Sicht des Leopold Museums, doch was sagen andere Stellen dazu?
Presseaussendung der Israelitischen Kutusgemeinde vom 3.11:
Sammlung Fritz Grünbaum – “ein Bild zurechtrücken”
…Von der so genannten Michalek Kommission, die Beschlüsse im Sinne des Kunstrückgabegesetzes für die Leopold Privatstiftung fasst, ist in einer Entscheidung vom 18. November 2010 zu lesen: “Da der Nachlass Fritz Grünbaums und auch der seiner Frau Elisabeth nicht gerichtlich eingeantwortet war, kam es nach 1945 zu mehreren Versuchen die Erbfolge – auch im Weg von Gerichtsverfahren – zu klären. Letztlich erließ das Bezirksgericht Innere Stadt Wien am 14. Jänner 2002, 10 A 26/02 i die Einantwortungsurkunde nach Fritz Grünbaum zugunsten von Milos Vavra und Leon Fischer aufgrund des Gesetzes abgegebenen Erbserklärungen je zur Hälfte.”
Ausgehend davon kommt die Michalek-Kommission zum Ergebnis, “dass Mathilde Lukacs nicht berechtigt war, über Gegenstände aus dem Nachlass nach Fritz Grünbaum zu verfügen.”
In diesem Zusammenhang ist auch drauf hinzuweisen, dass der Allgemeine Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus den beiden Erben Milos Vavra und Leon Fischer für bewegliches Vermögen nach Fritz Grünbaum, das sich aus “paintings and graphics, jewelry, cash, book” zusammensetzte eine Entschädigung zugesprochen hat und somit den Vermögensentzug während des Nationalsozialismus anerkannt hat…
Die Lost Art Internet-Datenbank wird von der Koordinierungsstelle Magdeburg betrieben, einer Einrichtung des Bundes und der Länder der Bundesrepublik Deutschland für Kulturgutdokumentation und Kulturgutverluste. Die Datenbank dient zur Erfassung von Kulturgütern, die infolge der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und der Ereignisse des Zweiten Weltkriegs verbracht, verlagert oder – insbesondere jüdischen Eigentümern – verfolgungsbedingt entzogen wurden.
Büro für Genealogie:
Das BÜRO FÜR GENEALOGIE eruierte in Zusammenarbeit mit dem Nachlasspfleger Herrn Leon Fischer in New York und Herrn Milos Vavra in Prag als gesetzliche Erben 2. Parentele von Fritz Grünbaum. Seit 2001 werden sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche vom BÜRO FÜR GENEALOGIE unterstützt.
Zum Beschluß der Michalek-Kommission:
Das Dossier über die Kunstsammlung von Fritz Grünbaum vom 30. Juni 2010, erstellt von Mag.Dr.Sonja Niederacher, welche vom bm:ukk und der Leopold Museum – Privatstiftung gemeinsam beauftragt war, führte die Kommission unter der Leitung von Herrn Dr. Nikolaus Michalek zum irrigen Schluss, dass eine Entziehung der Kunstsammlung im Sinne des § 1 Nichtigkeitsgesetz nicht feststellbar ist.
Bei der Erstellung des Dossiers wurden wesentliche Beweismittel nicht berücksichtig bzw. historisches Material falsch dargestellt.Aus den Akten der Vermögensverkehrsstelle betreffend Fritz und Lilly Grünbaum geht unmissverständlich hervor, dass
- die Erteilung der Vollmacht durch Fritz Grünbaum zugunsten seiner Gattin Lilly unter Zwang erfolgte,
- Fritz Grünbaum keine wie immer geartete Möglichkeit hatte auf die Ausübung der Vollmacht Einfluss zu nehmen,
- auf Basis der Sicherheitsanordnung DEv.Si 858/38/40 vom 15.7.1938 wurde Dr. Rudolf Rochlitzer zum Zwangsverwalter für das Vermögen von Fritz und Lilly Grünbaum bestellt,
- Lilly Grünbaum der Aktion Gildemeester unterworfen war,
- ohne die vernichteten Akten der Wiener Zentralstelle für Jüdische Auswanderung sowie der Devisenstelle die Tätigkeit des Zwangsverwalters und der Weg der Kunstsammlung von Fritz Grünbaum nicht lückenlos belegt werden kann,
- ausschließlich der Zwangsverwalter die Sammlung von Fritz Grünbaum bei Schenker & Co– einer NAZI Entität – deponieren konnte um dadurch das inventarisierte Vermögen zu sichern,
- per Datum vom 19. Juli 1939 also – 14 Monate vor Gründung der VUGESTA, 18 Monate vor dem Tod von Fritz Grünbaum und 39 Monate vor der Deportation und der Ermordung von Lilly Grünbaum – das gesamte Vermögen von Fritz und Lilly Grünbaum “Gesperrt” und der Aktenvorgang der Vermögensentziehung “Erledigt” war.
Somit liegt die Entziehung der Kunstsammlung im Sinne des § 1 Nichtigkeitsgesetz vor. Dies wurde bereits durch den Österreichischen Nationalfond in seinen Entscheidungen vom 13.08.2007 und vom 5.11.2008 zu Leon Fischer und Milos Vavra festgestellt.
Das Dossier ist unvollständig und lässt wesentliche Fakten außer Acht wie unter anderem
- das Gutachten erstellt vom österreichischen Schriftgutachter, Christian Farthofer zur Korrespondenz Mathilde Lukacs mit dem Kunsthändler, Eberhard W. Kornfeld,
- die Anerkennung der Verluste von Fritz Grünbaum inklusive der Kunstsammlung durch den Österreichischen Nationalfond,
- die Erkenntnisse des Appellationsgerichts New York,
und bezieht dadurch eine eindeutige Gewichtung im Sinne der Interessen der Leopold Museum – Privatstiftung, welche die Rückgabe der Werke aus der Sammlung von Fritz Grünbaum ablehnt.
Das Dossier Fritz Grünbaum sollte ein Instrumentarium für die Kommission Dr. Nikolaus Michalek sein, um die historische Wahrheit festzustellen, es erfüllt aber diese Aufgabe nicht.
Die detailierte Kritik am Dossier:
[scribd id=245357539 key=key-yoODIyIPCiXKv979rvJO mode=scroll]
Bereits damals am 24.01.2011 wurde um eine Einsichtnahme in die im Bericht zitierten Beweise sowie um eine ergänzende Anhörung von Historikern mit fundierter Kenntnis um die Entziehung von Vermögenswerten während der NS Zeit, z.B. aus dem Kreise der Mitarbeiter des Nationalfonds und der Historikerkommission ersucht.
Bis heute gab es keinerlei Kontaktaufnahme seitens des BMUKK (Heute BKA) bzw. der Sammlung Leopold.