New York, NY – Wien – In einer bahnbrechenden Entscheidung durch Richter Charles E. Ramos wurden die Werke Egon Schieles “Frau mit schwarzer Schürze“ und „Frau, das Gesicht verbergend“ den Erben des Holocaust-Opfers Fritz Grünbaum zugesprochen. Der Fall „ Reif vs. Nagy“ beschäftigt die New Yorker Gerichte seit November 2015, als der Anwalt Raymond Dowd die Rückgabe der Kunstwerke an Grünbaums Erben forderte, nachdem sie am Stand des Galeristen Richard Nagy auf der Kunstmesse „Salon Art + Design Show“ in der Park Avenue Armory in New York City entdeckt wurden.
“Dies ist ein wichtiger Sieg in dem wahrscheinlich wichtigsten Kunstfall des späten 20. Jahrhunderts”, sagte Rechtsanwalt Raymond Dowd, Partner bei Dunnington, Bartholow & Miller LLP. “Es ist ein Sieg für die Opfer des Holocaust, ihre Familien und all jene, die gekämpft und gestorben sind, um die Übel des Nationalsozialismus zu beseitigen.”
Fritz Grünbaum, gestorben am 14. Januar 1941 im KZ Dachau, war ein österreichischer Kabarettist, Operetten- und Schlagerautor, Regisseur, Schauspieler und Conférencier. Seine umfangreiche Kunstsammlung von insgesamt 450 Stücken, von denen 80 Schiele-Kunstwerke waren, wurde vollständig durch das Naziregime geraubt.
“Heute hat meine Familie einen Teil ihrer Geschichte zurückerobert, der vom Nazi-Regime gestohlen wurde. Wir sind überglücklich und dankbar, dass Richter Ramos uns geholfen hat, das Erbe von Fritz Grünbaum zu schützen, der außergewöhnlichen Mut und Talent gezeigt hat und die moralische und rechtliche Bedeutung der Rückgabe von NS-Raubkunst an seine rechtmäßigen Erben erkannte “, sagte Timothy Reif , Testamentsvollstrecker und Erbe Grünbaums. “Diese Gemälde helfen uns, uns an das Leben derer, die wir lieben, zu erinnern und zu ehren und uns zu helfen, die jüdische Kultur zu bewahren, die die Nazis so sehr zu zerstören versuchten.”
Grünbaums Kunstsammlung erregte 1998 internationale Schlagzeilen, als der New Yorker Bezirksstaatsanwalt Robert M. Morgenthau Egon Schieles „Tote Stadt III“ – bis heute im Besitz des Leopoldmuseums -beschlagnahmte. Die Beschlagnahmung und das nachfolgende Verfahren führte zu einer tiefen Auseinandersetzung darüber, wie Österreich und andere europäische Staaten Ansprüche auf Raubzüge von Holocaust-Opfern bearbeiten.
Bis heute weigert sich der österreichische Staat, den Anträgen auf Restitution der jedenfalls 10 Werke aus der Sammlung Grünbaum, unter anderem „Tote Stadt III“ (Leopoldmuseum) und „Sitzender weiblicher Rückenakt mit rotem Rock“ (Albertina), stattzugeben.
„Ich bin unendlich traurig, dass nunmehr 80 Jahre nach dem Anschluss die Republik Österreich noch immer von Raubkunst aus der Sammlung Fritz Grünbaum profitiert.“, sagt der österreichische Erbenvertreter Herbert Gruber, „Die Erben von Fritz Grünbaum beanspruchen die Aushändigung der geraubten Kunstwerke. Das Gedenkjahr der Republik muss Anlass für Reflexion, aber auch für Sühne sein. Der österreichische Staatsvertrag verpflichtet zur Rückgabe der geraubten Werke.”
Den Originaltext des Urteils sowie die amerikanische Presseaussendung finden Sie unter: https://www.collectiongruenbaum.com/2018/04/07/descendants-of-holocaust-victim-win-monumental-nazi-looted-art-case
Die deutsche Übersetzung des Urteils finden sie hier
Der österreichische Erbenvertreter Herbert Gruber steht für Interviews unter +43(1)513-40-84 zur Verfügung.
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